Wir führen eine grosse Auswahl von Böller, Kracher, Kleinfeuerwerk, Kometen, Bombenrohre, Raketen, Sonnen, Tischbomben, Feuerwerksbatterien, Vulkane und natürlich auch allerlei Dekorationsmaterial für den Nationalfeiertag! Geniessen Sie den 1. August und achten Sie auf Ihre Sicherheit!

Beachten Sie folgende Bestimmungen:

Die Kategorie F1 umfasst Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, die einen vernachlässigbaren Lärmpegel erzeugen und die für die Verwendung in eingegrenzten Bereichen einschliesslich Wohngebäuden vorgesehen sind. Der Verkauf ist nur an Personen über 12 Jahren gestattet. Für den Verkauf ist keine Verkaufsbewilligung des entsprechenden Kantons notwendig.

Die Kategorie F2 umfasst Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, die einen geringen Lärmpegel erzeugen und die für die Verwendung in eingegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind. Der Verkauf ist nur an Personen über 16 Jahren gestattet. Für den Verkauf ist eine Verkaufsbewilligung des entsprechenden Kantons notwendig.

Die Kategorie F3 umfasst Feuerwerkskörper, die eine mittlere Gefahr darstellen, die für die Verwendung in weiten offenen Bereichen im Freien vorgesehen sind und deren Lärmpegel bei bestimmungsgemässer Verwendung die menschliche Gesundheit nicht gefährden. Der Verkauf ist nur an Personen über 18 Jahren gestattet. Für den Verkauf ist eine Verkaufsbewilligung des entsprechenden Kantons notwendig.

Die Kategorie F4 umfasst Feuerwerkskörper, die eine grosse Gefahr darstellen, die nur für die Verwendung durch Personen mit Fachkenntnissen (siehe auch SprstV Artikel 119a, Absatz 7) vorgesehen sind (sogenannte Feuerwerkskörper im gewerblichen Gebrauch) und deren Lärmpegel bei bestimmungsgemässer Verwendung die menschliche Gesundheit nicht gefährden. Der Verkauf ist nur an Personen über 18 Jahren gestattet. Diese Feuerwerkskörper dürfen nicht in den Detailhandel (offener Verkauf) gebracht werden. Es besteht Buchführungspflicht.

Neuerung im Vollzug der Sprengstoffverordnung ab dem 1. Januar 2014

Für den Bezug im Bereich der Kategorie T2 (Indoor-Effekte) und Kategorie 4 (Batterien oder Kombinationen) ist neu ab dem 1. Januar 2014 ein Erwerbsschein notwendig.

Das Abbrennen dieser Kategorien ist nur erlaubt, wenn die verantwortliche Person im Besitze eines gültigen Verwenderausweises (SBFI) ist.


Grundregel

Wer mit Sprengmittel oder pyrotechnischen Gegenständen umgeht, ist verpflichtet, zur eigenen Sicherheit sowie zum Schutze von Leben und Gut alle nach den Umständen gebotenen und zu- mutbaren Massnahmen zu treffen.

Lärmschutz

Während der Nachtruhe (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) darf grundsätzlich kein Feuerwerk abgebrannt werden.

Was ist beim Abbrennen zu beachten

Rauchverbot einhalten

Feuerwerkskörper nicht in Hosen-, Veston- oder Manteltaschen herumtragen (auch so-

genannte "Frauenfürze" können gefährlich sein; sie können unter bestimmten Umstän-

den, z.B. durch Reibung, selbst entzünden und schwere Verbrennungen verursachen)

Gebrauchsanleitung für Feuerwerk rechtzeitig - also bei Tageslicht - durchsehen und

beim Abbrennen strikte befolgen

Feuerwerkskörper und Zündhölzer gehören nicht in die Hände unbeaufsichtigter Kinder

Nur immer einen einzelnen Feuerwerkskörper abbrennen, das übrige Material in mehre-

ren Metern Entfernung ablegen. Raketen nur aus gut verankerten Röhren abfeuern

Geht ein Feuerwerkskörper nach der Zündung nicht sofort los, soll man sich diesem frü-

hestens nach 15 Minuten nähern

Wo darf kein Feuerwerk gezündet werden

Im Innern von Gebäuden

In der Nähe von Spitälern, Bauernhöfen, Scheunen, Tiergehegen, Kornfeldern, Waldrän-

dern und in Menschenansammlungen

Wichtig beim Abbrennen von Feuerwerk

Einrichtung eines Abschussplatzes mit fest verankerten Röhren, Gestell für Sonnen, etc.

Mindestens ein Feuerlöschgerät ist bereitzustellen

Die Wahl des Abschussplatzes hat bei Tageslicht zu erfolgen

Für den Abschussplatz ist ein Verantwortlicher zu bestimmen welcher Kenntnisse im Um-

gang mit Feuerlöschgeräten besitzt

Sicherheitsabstand nach Produktebezeichnung

Quelle: https://polizei.lu.ch/-/media/Polizei/Dokumente/05_Dienstleistungen/Downloads/Waffen/Feuerwerk/Merkblatt_Feuerwerk.pdf?la=de-CH